Aufgaben und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder
Um künftige Vorstandsmitglieder über die mit den Positionen verbundenen Aufgaben zu informieren, wurde die folgende Aufstellung vorgenommen. Die Beschreibung der Aufgaben orientiert sich an bisherigen Tätigkeiten. Teilweise sind Änderungen zukünftig denkbar.
Für mehr Informationen rufen Sie doch einfach an:
Uli Netzer - Telefon: 07183-930133
1. Vorsitzender
- Vereinsführung / Geschäftsführung in der Weise übernehmen, dass er aktiv darauf hinwirkt, die Vereinsziele zu verfolgen und voranzutreiben.
(Vereinsziel: durch die Übernahme von Grünpflegearbeiten, Badeaufsichten und die
Generierung von Geldern durch z. B. Bewirtschaftungsaktivitäten oder Sponsorensuche hilft der Verein der Gemeinde den Erhalt des Bades finanziell abzusichern) - zu regelmäßigen Vorstandssitzungen / Hauptversammlungen einladen und die jeweiligen Protokolle genehmigen / bestätigen
- Sicherstellung der Besetzung von Vorstandspositionen gemäß der Vereinssatzung / Initiierung der Wahl von geeigneten Personen
- für die Eintragung der gewählten Vorstände ins Vereinsregister sorgen
2. Vorsitzender
- Vertretung des ersten Vorsitzenden
- Übernahme der Öffentlichkeitsarbeit ( z.B. Verfassen von Artikeln über Aktuelles aus dem Verein im „Büttel“)
- Übernahme von diversen organisatorischen und praktischen Arbeiten ( z. B. Einladung zur der Hauptversammlung, Ablage der Korrespondenz, evtl. bei besonderem Bedarf Unterstützung der weiteren Vorstandsmitglieder bei ihren Aufgaben)
Technischer Leiter
- Organisation und Anleitung der Ein- und Auswinterung sowie Organisation der grünpflegerischen Saisonarbeiten ( z. B. Rasen mähen, Hecken und Sträucher schneiden, Beetpflege)
- Notwendige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten veranlassen, sowie Durchführung anleiten, gegebenenfalls Mithilfe hierbei
Mitgliederverwaltung
- Verwaltung des Ein- und Austritts von Mitgliedern
- Kommunikation mit Mitgliedern: Newsletter, Serienbriefe, Eintritts- und Kündigungsbestätigungen
- Zu Saisonbeginn aktuelle Mitgliederliste an Freibadkasse hinterlegen
- Für diese Zwecke steht uns das Programm „Mein Verein“ als Teamversion zur Verfügung.
Kassierer
- Handhabung der Vereinsfinanzen:
- Rechnungen begleichen
- Spendenquittungen ausstellen
- ordnungsgemäße Buchführung (ca. 100 Buchungen pro Jahr)
- jährlicher Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge (über Programm „Mein Verein“)
Beisitzer Rettungsschwimmer
- Organisation der Badeaufsichten durch die Rettungsschwimmer vor Beginn (und bei Bedarf während) der Saison
- Überprüfung der jeweiligen Zulassungen der Rettungsschwimmer auf Aktualität von Erste-Hilfe-Ausbildung sowie DLRG Schein.
- Informationen zur Qualifizierung zum Rettungsschwimmer an Interessenten weitergeben.
Zumeist beginnen am Anfang eines Jahres entsprechende DLRG- Kurse, die an 3 Abenden
stattfinden (der Freibadverein zahlt die Qualifizierung). Zudem muss ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden, welcher 2 Jahre seine Gültigkeit behält (Kostenübernahme durch den Freibadverein).
Rettungsschwimmer
- In der Regel ist es ausreichend, an etwa 6 Wochenendtagen pro Saison jeweils 5 Stunden (Zeit: 13 bis 18 Uhr) Badeaufsicht zu leisten.
- Erstkräfte (Rettungsschwimmer) benötigen den DLRG Silber Schein, welcher 2 Jahre lang nach Ausstellung seine Gültigkeit behält.
- Zweitkräfte benötigen lediglich einen aktuellen Erste-Hilfe-Schein. Sie absolvieren die Badeaufsicht immer zusammen mit einer Erstkraft.
Schriftführung
- Protokollführung bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen